27.04.2020 | Ein gemeinsamer Dienst von Land und Kommunen
27 Apr '20 |
Drei Jahre Servicekonto.NRW
Grundlage dafür war das E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW, teilt das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) mit.
Das Gesetz verpflichtet seit 2018 die Kommunen im Land, ihren Bürgerinnen und Bürgern ein Verfahren zur Online-Identifizierung anzubieten. Nach einer einmaligen Registrierung können Bürgerinnen und Bürger beim Servicekonto.NRW mit der so geschaffenen digitalen Identität sämtliche Online-Verfahren von Land und Kommunen nutzen.
Das Servicekonto.NRW wird seither als gemeinsamer Dienst von Land und Kommunen bereitgestellt. Die Gesamtverantwortung liegt beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW, welches als Diensteanbieter fungiert und das landesweit gültige Berechtigungszertifikat für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises besitzt.
Der Betrieb des Portals ist als Auftragsdatenverarbeitung auf den KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister übertragen worden, der es bei seinen Mitgliedern Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) und der Stadt Münster (citeq) betreiben lässt.
Der IT-Beauftragte des Landes, die kommunalen Spitzenverbände und der KDN haben sich verpflichtet, das Portal auf der Grundlage der Beschlüsse des IT-Planungsrats gemeinsam weiter zu entwickeln. Im nächsten Schritt soll es um Unternehmenskonten und die mobile Authentisierung mit dem Smartphone erweitert werden.
Weitere Informationen:hier.