Verwaltungsdigitalisierung
Die Verwaltungsmodernisierung voranbringen
Mit der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland verfolgen Bund, Länder und Kommunen das Ziel, dass Verwaltungsleistungen bürgerzentriert und Ende-zu-Ende-digitalisiert schnell und bequem von überall abgewickelt werden können. Für die Erreichung dieses Ziels setzt sich VITAKO für eine ganzheitliche Verwaltungsdigitalisierung ein. In einem „Masterplan Digitale Verwaltung“ müssen die Registermodernisierung und die Umsetzung des OZG gemeinschaftlich gedacht und der Aufbau von sicheren digitalen Identitäten als notwendiges Instrument gesehen werden. Gleichzeitig kann eine gelingende Verwaltungsdigitalisierung nur in kleinen Schritten statt einem „Big Bang“ gelingen. Hierfür ist auch das Zurückgreifen auf bereits bestehende Basiskomponenten und vorhandene Expertise der kommunalen IT-Dienstleister notwendig. Gerade die Verankerung des, Once-only-Prinzips, nach dem Bürgerinnen und Bürger ihre Daten/Nachweise für einen Antrag nur noch einmal an die Verwaltung senden müssen und diese nach Einverständniserklärung des jeweiligen Antragstellers, auf elektronischem Wege bei Bedarf diese Daten untereinander austauschen können, stellt eine wichtige Weiche für eine effiziente Verwaltungsdigitalisierung dar und bringt Vorteile sowohl für die Bürger und Bürgerinnen als auch die kommunalen Verwaltungen.
OZG 2.0
Das im Juli 2024 in Kraft getretene OZG-Änderungsgesetz ist zwar nicht der „große Wurf“ in Richtung Masterplan Verwaltungsdigitalisierung, aber es bildet ein wichtiges Update zu seinem bereits 2017 erlassenen Vorgängergesetz.
Zu den positiven Neuerungen in der Novelle zählen insbesondere die Ersetzung der Schriftform sowie die Zielsetzung eines Portalverbunds, als gemeinsame Plattform für die Verwaltungsportale des Bundes und der Länder, wobei die Länder verpflichtet sind, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Anbindung der Kommunen zu gewährleisten. Darüber hinaus stellt die angestrebte Konsolidierung der Nutzerkonten, sowie deren zentrale Infrastruktur über den Bund mit der DeutschlandID, die aus der BundID weiterentwickelt werden soll ist eine positive Weiterentwicklung des OZG 2.0 dar.
Einer-für-Alle-Prinzip
Das „Einer-für-Alle“-Prinzip soll eine nachhaltige und effiziente Arbeitsstruktur für eine gelingende Umsetzung des Mammutprojekts OZG darstellen. Hiernach sind verschiedene Bundesländer für unterschiedliche Themenblöcke und die dazugehörigen OZG-Leistungen und deren Umsetzung zuständig. Die Aufgabe der Bundesländer besteht darin, die Leistungen für die sie zuständig ist, so zu digitalisieren, dass andere Bundesländer sie problemlos nachnutzen können, um so Zeit, Ressourcen und Kosten bei der Umsetzung des OZG zu sparen und gemeinschaftlich an der Umsetzung zu arbeiten.
Registermodernisierung
Die Anbindung und Modernisierung der Register auf kommunaler Ebene ist ein wichtiges Rückgrat für eine effiziente Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) wurde im April 2021 die gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen. Ziel der Registermodernisierung ist insbesondere das „Once-Only-Prinzip“ umzusetzen. Hierfür soll eine deutschland- und EU-weite Nachweisübermittlung zwischen den bestehenden Registern aufgebaut werden. Zu diesem Zweck soll bis 2025 das National Once-Only Technical System (NOOTS) in Deutschland geschaffen werden und ausgewählte TOP-Register bereits angeschlossen werden. Aktuell arbeitet das Bundesverwaltungsamt am Aufbau des NOOTS.
Im Rahmen von zahlreichen Projekten erproben die kommunalen IT-Dienstleister gemeinsam mit den Fachabteilungen der Kommunalverwaltungen und den Fachverfahrensherstellern aktuell technische Lösungsansätze zur Anbindung dezentraler Register an die Komponenten der Registermodernisierung.
Digitale Identitäten
„Sichere, digitale Identitäten“ werden gemeinsam mit modernen Registern zu Recht als eines von drei priorisierten Hebelprojekten in der Digitalstrategie der Bundesregierung genannt. An einer langfristigen Strategie für digitale Identitäten und dazugehörigen Finanzplanung fehlt es in Deutschland aktuell jedoch. Nicht zuletzt die Einstellung des PIN-Rücksetzdienstes Anfang 2024 aus Gründen der Haushaltskürzung sorgt für Unmut bei dem Versuch, die elektronische Funktion des Personalausweises bekannter zu machen. Auch das Projekt Smart eID, mit der die Bundesregierung die elektronische Identität (eID) aus dem Personalausweis aufs Smartphone bringen und damit nutzerfreundlicher machen wollte, fiel Haushaltskürzungen zum Opfer und wird zunächst nicht wie geplant 2024 ausgerollt.