Verwaltungsdigitalisierung

Die Verwaltungsmodernisierung voranbringen

Mit der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland verfolgen Bund, Länder und Kommunen das Ziel, dass Verwaltungsleistungen effizient und Ende-zu-Ende-digitalisiert schnell und bequem von überall abgewickelt werden können. Für die Erreichung dieses Ziels setzt sich VITAKO ein und hat einige Vorschläge an Politik und Verwaltung adressiert. In einem „Masterplan Digitale Verwaltung“ könnten die Registermodernisierung und die Umsetzung des OZG gemeinsam gedacht werden. Essentiell ist zudem der Aufbau von sicheren digitalen Identitäten als notwendiges Instrument der Identifizierung. Gleichzeitig kann eine gelingende Verwaltungsdigitalisierung nur in kleinen Schritten statt einem „Big Bang“ gelingen. Hierfür ist auch das Zurückgreifen auf bereits bestehende Basiskomponenten und vorhandene Expertise der kommunalen IT-Dienstleister notwendig. Das Once-Only-Prinzip, bei dem Bürgerinnen und Bürger ihre Daten und Nachweise nur einmal an die Verwaltung senden und diese nach Zustimmung des Antragstellers elektronisch austauschen können, bildet eine entscheidende Grundlage für eine effiziente Verwaltungsdigitalisierung. Es bietet Vorteile für Bürger:innen und kommunale Verwaltungen gleichermaßen.

OZG-Änderungsgesetz

Das im Juli 2024 in Kraft getretene OZG-Änderungsgesetz stellt ein wichtiges Update zu seinem bereits 2017 erlassenen Vorgängergesetz dar.

Die Novelle bringt positive Neuerungen: Sie ersetzt die Schriftform und strebt einen Portalverbund an. Diese gemeinsame Plattform soll die Verwaltungsportale von Bund und Ländern vereinen. Die Länder müssen dafür sorgen, dass die Kommunen technisch und organisatorisch angebunden werden. Darüber hinaus stellt die angestrebte Konsolidierung der Nutzerkonten, sowie deren zentrale Infrastruktur über den Bund mit der DeutschlandID (ehemals BundID) eine positive Weiterentwicklung des sogenannten OZG 2.0 dar.

Auch die einheitliche und praxisnahe Setzung von Standards befürwortet VITAKO und beteiligt sich hierfür mit einem festen Platz aktiv am Standardisierungsboard des IT-Planungsrates, um Bedarfe an Standardisierung zu identifizieren und Lösungen vorzubereiten.

VITAKO macht in Panelbeiträgen und Veröffentlichungen immer wieder deutlich, dass die kommunalen IT-Dienstleister eine wichtige Schnittstelle bei der Umsetzung des OZG darstellen. Ihre Expertise ist notwendig, wenn es darum geht, die technische Machbarkeit von Ideen zu prüfen und pragmatische Lösungen zu entwickeln. Bei den kommunalen IT-Dienstleistern ist neben dem methodischen Wissen vor allem Praxiserfahrung vorhanden, die bei der Verabschiedung von Gesetzen und deren Umsetzung mitbedacht werden sollte.

Einer-für-Alle-Prinzip

Das „Einer-für-Alle“-Prinzip soll eine nachhaltige und effiziente Arbeitsstruktur für eine gelingende Umsetzung des OZG darstellen. Hiernach sind verschiedene Bundesländer für unterschiedliche Themenblöcke und die dazugehörigen OZG-Leistungen und deren Umsetzung zuständig. Die Aufgabe der Bundesländer besteht darin, die Leistungen, für die sie zuständig sind, so zu digitalisieren, dass andere Bundesländer sie problemlos nachnutzen können

So werden Zeit, Ressourcen und Kosten bei der Umsetzung des OZG eingespart. Die Nachnutzung der EfA-Leistungen und insbesondere der 16 Fokusleistungen in den Bundesländern und den Kommunen ist eine herausfordernde Aufgabe. Besonders die Kommunen und die kommunalen IT-Dienstleister stehen hier vor Herausforderungen, die VITAKO aktiv begleitet.  Ein wichtiger Faktor ist auch eine verlässliche nachhaltige Finanzierung der EfA-Leistungen, um die Kommunen darin zu bestärken, EfA-Leistungen umzusetzen.

Digitale Identitäten

Der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung setzt einen Schwerpunkt auf die Bereitstellung einer digitalen Brieftasche (die sogenannte EUDI-Wallet – kurz für European Digital Identitiy Wallet). Nach der Novelle der eIDAS-Verordnung 2024 (die Abkürzung eIDAS steht für „Electronic IDentification, Authentication and Trust Services“) müssen alle EU-Mitgliedstaaten ihren Bürgerinnen, Bürgern und Organisationen bis Ende 2026 eine digitale Brieftasche zur Verfügung stellen, mit der sie sich sowohl ausweisen als auch digitale Nachweise auf dem Smartphone speichern können. In Deutschland wird eine staatliche Wallet entwickelt. Darüber hinaus können auch privatwirtschaftliche Wallets genutzt werden, wenn sie bestimmte Zertifizierungskriterien erfüllen. Ab Ende 2026 sind auch die Behörden verpflichtet, die Identifizierung mit der EUDI-Wallet zu akzeptieren.

VITAKO begrüßt die Zielsetzung der EUDI-Wallet. Es ist aus VITAKO-Sicht entscheidend, dieses Großprojekt zusammen sowohl mit der BundID, bzw. der Weiterentwicklung zur DeutschlandID zu denken als auch mit den Anforderungen und Zielen der Registermodernisierung zu vereinbaren, um Doppelstrukturen und Widersprüchen in der Umsetzung der Projekte möglichst frühzeitig zu begegnen. Die Umsetzung muss möglichst an der Realität von kommunalen Behörden und kommunalen IT-Dienstleistern orientiert sein, die von einer funktionierenden Kommunikation mit und Identifikation der Bürger und Bürgerinnen abhängig sind. Hierzu gehört außerdem eine sinnvolle Fokussierung bzw. Konsolidierung der bereits bestehenden Postfächer insbesondere für die Justiz.

Darüber hinaus muss gerade im Bereich hochsensibler Daten, die das Wallet speichert, für ausreichende Sicherheit gesorgt werden.

Registermodernisierung

Die Anbindung der Register auf kommunaler Ebene ist ein wichtiges Rückgrat für eine effiziente Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) wurde im April 2021 die gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen. Ziel der Registermodernisierung ist es, insbesondere das „Once-Only-Prinzip“ umzusetzen. Hierfür soll eine deutschland- und EU-weite Nachweisübermittlung zwischen den bestehenden Registern aufgebaut werden. Zu diesem Zweck wird das National Once-Only Technical System (NOOTS) in Deutschland geschaffen und ausgewählte TOP-Register angeschlossen. Darüber hinaus müssen registerführende Stellen nach dem Ende August 2023 in Kraft getretenen Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) die ID-Nummer bis Ende 2028 in 50 vom Gesetz bestimmten Registern einpflegen.

Im Rahmen von zahlreichen Projekten erproben die kommunalen IT-Dienstleister gemeinsam mit den Fachabteilungen der Kommunalverwaltungen und den Fachverfahrensherstellern technische Lösungsansätze zur Anbindung dezentraler Register an die Komponenten der Registermodernisierung.

Ziel für VITAKO ist es vor allem die Erfahrung und das Wissen, insbesondere aus den bereits laufenden Erprobungs-, Umsetzungs- und Pilotprojekten auf der kommunalen Ebene zu teilen und zu berücksichtigen. Auch benötigen die Kommunen ein breit angelegtes Wissensmanagement in Bezug auf die Registermodernisierung. Dieses soll aufbereitete Informationen, Handlungsleitfäden und praktikable Umsetzungshilfen der RegMo-Anforderungen enthalten und es soll stetig weiterentwickelt werden. Hierfür positioniert sich VITAKO extern auf Panels und in Diskussionen und anhand von Kooperationen unter anderem mit dem BVA und der FITKO. Intern bietet VITAKO seinen Mitgliedern Austauschmöglichkeiten und entwickelt Informationsleitlinien, wie den RegMo Readiness-Check für registerführende Stellen.

Prämisse muss sein, dass die Registermodernisierung gemeinsam und systematisch in Bezug zur Umsetzung des OZG 2.0, dem Themenfeld der Digitalen Identitäten und insbesondere auch der Umsetzung der EUDI-Wallet gedacht wird, um eine gelingende Verwaltungsdigitalisierung zu ermöglichen.

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