Verwaltungsdigitalisierung
Die Verwaltungsmodernisierung voranbringen
Mit der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland verfolgen Bund, Länder und Kommunen das Ziel, dass Verwaltungsleistungen effizient und Ende-zu-Ende-digitalisiert schnell und bequem von überall abgewickelt werden können. Für die Erreichung dieses Ziels setzt sich VITAKO ein und hat einige Vorschläge an Politik und Verwaltung adressiert. In einem „Masterplan Digitale Verwaltung“ könnten die Registermodernisierung und die Umsetzung des OZG gemeinsam gedacht werden. Essentiell ist zudem der Aufbau von sicheren digitalen Identitäten als notwendiges Instrument der Identifizierung. Gleichzeitig kann eine gelingende Verwaltungsdigitalisierung nur in kleinen Schritten statt einem „Big Bang“ gelingen. Hierfür ist auch das Zurückgreifen auf bereits bestehende Basiskomponenten und vorhandene Expertise der kommunalen IT-Dienstleister notwendig. Das Once-only-Prinzip, bei dem Bürgerinnen und Bürger ihre Daten und Nachweise nur einmal an die Verwaltung senden und diese nach Zustimmung des Antragstellers elektronisch austauschen können, bildet eine entscheidende Grundlage für eine effiziente Verwaltungsdigitalisierung. Es bietet Vorteile für Bürger:innen und kommunale Verwaltungen gleichermaßen.
OZG-Änderungsgesetz
Das im Juli 2024 in Kraft getretene OZG-Änderungsgesetz stellt ein wichtiges Update zu seinem bereits 2017 erlassenen Vorgängergesetz dar.
Die Novelle bringt positive Neuerungen: Sie ersetzt die Schriftform und strebt einen Portalverbund an. Diese gemeinsame Plattform soll die Verwaltungsportale von Bund und Ländern vereinen. Die Länder müssen dafür sorgen, dass die Kommunen technisch und organisatorisch angebunden werden. Darüber hinaus stellt die angestrebte Konsolidierung der Nutzerkonten, sowie deren zentrale Infrastruktur über den Bund mit der DeutschlandID (ehemals BundID) eine positive Weiterentwicklung des sogenannten OZG 2.0 dar.
Einer-für-Alle-Prinzip
Das „Einer-für-Alle“-Prinzip soll eine nachhaltige und effiziente Arbeitsstruktur für eine gelingende Umsetzung des OZG darstellen. Hiernach sind verschiedene Bundesländer für unterschiedliche Themenblöcke und die dazugehörigen OZG-Leistungen und deren Umsetzung zuständig. Die Aufgabe der Bundesländer besteht darin, die Leistungen für die sie zuständig sind, so zu digitalisieren, dass andere Bundesländer sie problemlos nachnutzen können
Digitale Identitäten
„Sichere, digitale Identitäten“ werden gemeinsam mit modernen Registern zu Recht als eines von drei priorisierten Hebelprojekten in der Digitalstrategie der Bundesregierung genannt.
Die konkrete Umsetzung der im OZG 2.0 gesetzten Weiterentwicklung der BundID zur DeutschlandID steht noch aus und sollte möglichst an der Realität von kommunalen Behörden und ihren IT-Dienstleistern orientiert sein, die von einer funktionierenden Kommunikation mit und Identifikation der Bürger und Bürgerinnen abhängig sind. Hierzu gehört auch eine sinnvolle Fokussierung bzw. Konsolidierung der bereits bestehenden Postfächer insbesondere für die Justiz. Relevant wird auch die gelingende Verschränkung mit der EU-Ebene. Hier wurde im Mai 2024 die Novelle der eIDAS-Verordnung verabschiedet (Abkürzung eIDAS steht für „Electronic IDentification, Authentication and Trust Services“), mit der der Umgang mit digitalen Identitäten in der EU geregelt wird.
Registermodernisierung
Die Anbindung und Modernisierung der Register auf kommunaler Ebene ist ein wichtiges Rückgrat für eine effiziente Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) wurde im April 2021 die gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen. Ziel der Registermodernisierung ist es, insbesondere das „Once-Only-Prinzip“ umzusetzen. Hierfür soll eine deutschland- und EU-weite Nachweisübermittlung zwischen den bestehenden Registern aufgebaut werden. Zu diesem Zweck müssen bis 2025 das National Once-Only Technical System (NOOTS) in Deutschland geschaffen und ausgewählte TOP-Register angeschlossen werden. Nach dem am Ende August 2023 in Kraft getretenen Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) sollen die registerführenden Stellen die ID-Nummer bis Ende 2028 in 50 vom Gesetz bestimmten Registern speichern.
Aktuell arbeitet das Bundesverwaltungsamt am Aufbau des NOOTS. Im Rahmen von zahlreichen Projekten erproben die kommunalen IT-Dienstleister gemeinsam mit den Fachabteilungen der Kommunalverwaltungen und den Fachverfahrensherstellern technische Lösungsansätze zur Anbindung dezentraler Register an die Komponenten der Registermodernisierung.