Kfz-Wesen
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-KFZ)
Das Projekt internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) zielt auf eine Modernisierung des Kfz-Wesens in Deutschland. Die meisten Kfz-Zulassungen können Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen nun online erledigen, ohne die Behörde aufsuchen zu müssen.
Fahrzeughalter:innen können ihre Fahrzeuge online mit dem Personalausweis und der eID-Funktion an-, ab- und ummelden. Auch die erhobene Gebühr kann der Fahrzeughalter per E-Payment-System bei den meisten Zulassungsstellen online entrichten.
Stufe 4 des Projekts
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 kann das Verfahren vollständig automatisiert und vereinfacht werden.
Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das über i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt am Straßenverkehr teilnehmen. Zudem werden die Kosten für die internetbasierte Zulassung im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort deutlich abgesenkt.
Die Umsetzung der Online-Fahrzeugzulassung obliegt – wie alle zulassungsrechtlichen Aufgaben – den Bundesländern und Kommunalverwaltungen. Diese stellen entsprechende i-Kfz-Portale zur Verfügung, die seit dem 1. September 2023 auf i-Kfz Stufe 4 aufgerüstet werden müssen.
Mit Stufe 4 können erstmals auch juristische Personen Zulassungsvorgänge über i-Kfz-Portale abwickeln.
Seit September 2023 erfolgt zudem die Einführung der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Über diese können beim KBA registrierte juristische Personen wie zum Beispiel Autohäuser und Flottenbetreiber Zulassungen auf sich selbst und andere Personen auch in großer Zahl abwickeln. Die GKS prüft die Zulassungsanträge und leitet fehlerfreie Anträge an die i-Kfz-Portale weiter. Ist im Ausnahmefall das i-Kfz-Portal nicht erreichbar, werden die Anträge zur teilautomatisierten Bearbeitung an die zuständige Zulassungsbehörde gesendet. Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde entscheidet über den Einzelantrag, prüft Gebührenrückstände und die Verfügbarkeit des Kennzeichens.
VITAKO Facharbeitsgruppe Kfz-Wesen
Die Vitako Facharbeitsgruppe Kfz-Wesen arbeitet die aktuellen Entwicklungen und zukünftigen Anforderungen an die Portale im Projekt i-KFZ regelmäßig auf. Die Vertreter der Facharbeitsgruppe sind in kontinuierlichem Austausch mit den zuständigen Bundesbehörden und den Kommunalen Spitzenverbänden, um offene Punkte zum Fachkonzept, zu Sicherheitskonzept, Projektplan und Testszenarien gemeinsam zu erörtern und Lösungsvorschläge im Sinne der Kommunen und ihrer IT-Dienstleister zu erarbeiten.
Arbeitsbereich der FAG Kfz-Wesen im Mitgliederportal (nur für Mitglieder)