• Neue und erfrischende Homepage „Wir möchten auf unserer Homepage nicht nur unsere breit gefächerten IT-Kompetenzen präsentieren”, erklärte Kerstin Pliquett, Geschäftsführerin der SIT GmbH, „sondern unseren Kunden eine übersichtliche und moderne Homepage bieten auf der sie alle wichtigen Informationen zu unserem Unternehmen und Produkten vorfinden.” Ein weiterer Fokus des neuen Auftritts liege auf der bunten Vielfalt

  • Automatisierte Empfangs- und Verteilplattform Beim Kommunalen Rechenzentrum Minden/Ravensberg-Lippe (krz) wird seit dem 1. Juli 2018 das Gewerbe-Service-Portal.NRW (GSP.NRW) betrieben und gehostet. Gewerbeanzeigen können dadurch landesweit vollelektronisch und medienbruchfrei an die zuständige Behörde versandt und auch direkt elektronisch bezahlt werden. Mit Inkrafttreten des Wirtschafts-Portal-Gesetzes NRW (WiPG) zum 1. Juli 2020 wurde das GSP.NRW offiziell zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW

  • Bürgerterminal im Test In einer Pilotphase stehen zunächst drei Geräte an frequentierten Standorten: einem Bürgerbüro, der Volkshochschule sowie dem Standesamt. Die Terminals verfügen über einen RFID-Reader für die eID-Funktion des Personalausweises sowie eine digitale Bezahlfunktion mit Belegdrucker, teilte der Leipziger IT-Dienstleister Lecos mit. Bürgerinnen und Bürgern haben so die Möglichkeit, u. a. auf die Webseiten

  • Der Deutsche Landkreistag und Vitako legen mit diesem „Positionspapier zur Konzeption und Umsetzung einer föderalen Digitalisierungsarchitektur“ eine Synthese ihrer beiden bereits erarbeiteten Vorschläge vor. Gezeichnet wird ein Architekturbild auf föderaler Basis, das gut funktionierende Infrastrukturen, Systeme und Komponenten einbezieht. Dafür sind gemein-same Standards sowie einheitliche, medienbruchfreie und interoperable Schnittstellen zu kon-kretisieren und stärker zu etablieren.

  • Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein Die OSI ersetzt das GovernmentGateway, über das die Verwaltungsdienste bislang online angeboten wurden, teilte der IT-Dienstleister mit. OSI ist eine einheitliche Service-Plattform und umfasst neben einem Serviceportal weitere Bausteine wie ein Servicekonto, ein Postfach und eine Bezahlfunktion. Neben Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt setzt auch Bremen die Plattform ein. Ein OSI-Mandant für Niedersachsen

  • Digitalisierung als gemeinsames Ziel „Wir freuen uns sehr, nun auch in Fulda einen Campus in Betrieb nehmen zu können. Der Campus bildet für uns und unsere Kunden eine Art Workspace-Area, die Arbeiten 4.0, Kreativität, Kommunikation und Kooperation miteinander vereint”, erklärt Bertram Huke, Geschäftsführer der ekom21. Mit Bezug der Arbeitsplätze errichtet die ekom21 in Fulda eine

  • KDN entwickelt offenes, kommunales Landesportal Der Startschuss für die Umsetzung des landesweiten Kommunalportals ist per einstimmigem Beschluss des IT-Lenkungsausschusses der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalens gefallen, teilte der KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen mit. Das Kommunalportal.NRW steht demnach als übergreifendes Angebot allen Kommunalverwaltungen im Land zur Verfügung. Es soll das Leitportal für die

  • Einfache und komplexe Verwaltungsleistungen Gemeinsames Ziel sei es, die digital gestellten Anträge der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durchgängig medienbruchfrei mit den jeweiligen Verwaltungsfachverfahren zu verknüpfen und mit einer elektronischen Bezahlfunktion zu versehen, um so ein echtes E-Government zum Nutzen aller zu gewährleisten., teilte komm.ONE mit. „Einfache” Verwaltungsleistungen, die oft nur wenige Prüfschritte beinhalten und in

  • Erhebliche Zweifel am Datenschutz Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Stefan Brink, sieht den Einsatz von „Office 365″ und „Teams” laut eines Artikels der „Heidenheimer Zeitung” kritisch. Eine Datenschutzfolgeabschätzung sei erfolgt, enthalte aber „gravierende Mängel”. An einem datenschutzkonformen Einsatz der Software gebe es „erhebliche Zweifel”, gehe aus entsprechenden Unterlagen hervor, so die Zeitung. Auch aus

  • Folgen des Schrems-II-Urteils zum Privacy Shield Der EDSA gibt mit dem Paper europaweit verbindlich Auskunft zu Fragen, die den Datenschutzaufsichtsbehörden in den vergangenen Wochen sehr oft gestellt wurden. Danach existiert keine „Gnadenfrist” für Datenverarbeitungen auf Grundlage des vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärten „Privacy Shield”. Die Umstellung muss ohne Verzögerung begonnen werden. Der EDSA erklärt