30.12.2020 | eGo M-V will erneut mit Landesamt für Finanzen kooperieren
30 Dez '20 |
OZG-Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern
Gemeinsam mit dem zuständigen Landesamt für Finanzen hatte der eGo-MV in den vergangenen Jahren bereits die Voraussetzung für den Anschluss zahlreicher Online-Verfahren geschaffen. Darunter das i-Kfz, Geo-Shops auf Kreisebene und das Urkundenportal auf Ebene von Städten, Gemeinden und Ämtern.
Durch den künftig zu erwartenden Anstieg an Online-Diensten im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) werde auch ePayment an Bedeutung gewinnen, so der der eGo-MV. Demnach wird es noch wichtigen, den Prozess ständig an aktuelle Entwicklungen und Erfordernisse anzupassen. Deshalb will der eGo-MV die gemeinsamen Abstimmungen mit dem Landesamt für Finanzen wiederaufnehmen und möglichst schnell das weitere Vorgehen besprechen. Auch die AG „Kooperatives eGovernment” habe die Notwendigkeit erkannt, sich mit diesem Thema eindringlicher zu befassen, teilte der Zweckverband mit.
Mit dem kürzlich erfolgten Einbezug von PayPal sei eine wesentliche Anforderung der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern erfüllt worden, heißt es. Bisher noch nicht umgesetzt sei aber die wichtige direkte Anbindung an die kommunalen Kassensysteme. Dies habe in der Vergangenheit den Einsatz in den verschiedensten Verfahren zwar nicht verhindert. Angesichts zahlreicher in der Vorbereitung oder nun bestehender Online-Dienste werde sich das absehbar ändern bzw. verzögere nun bereits den Start neuer Online-Dienste in einzelnen Kommunalverwaltungen.
Der eGo-MV hat sich daher kurzfristig entschlossen, neben dem Basisdienst ePayment M-V ein weiteres Online-Bezahlverfahren zu beschaffen, das den Anforderungen gerecht wird. Dieses Tool sollen die Mitgliedskommunen des eGo-MV über einen Rahmenvertrag kurzfristig nutzen können. Nach dessen Abschluss sei es das Ziel, möglichst gleich zu Jahresbeginn 2021 mit der Einführung in die durch den Zweckverband vorgesehene Infrastruktur zu beginnen.
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