Beitrag: 13.10.2020 | ITEBO: Baugenehmigungen komplett digital durchlaufen

13.10.2020 | ITEBO: Baugenehmigungen komplett digital durchlaufen

13 Okt '20 |

Corona-Pandemie und OZG-Anforderungen im Blick

Die hessische Bauordnung hat die Grundlage geschaffen: Danach können die Bauaufsichtsbehörden bestimmen, dass ausschließlich das elektronische Verfahren zu nutzen sind.  Nach erfolgreicher Erprobungsphase Anfang des Jahres wurde „der Schalter dann umgelegt”, sodass Bauanträge nur noch digital angenommen und bearbeitet werden, teilt die ITEBO mit.

Eine große Unterstützung seien dabei Tutorials und Trainingsvideos, die auf Anregung des Kreises Offenbach erstellt und den Beteiligten zur Verfügung gestellt wurden, teilte der Landkreis mit. Der direkte Support der Antragsteller und beteiligten Fachdienststellen durch den Dienstleister ITEBO hätten überdies dazu beigetragen, dass das Verfahren äußerst positiv angenommen wurde.
Ähnlich sieht es beim Landkreis Osnabrück aus. Hier sei der Papierantrag zwar noch möglich, aber auch hier würden über 70 Prozent der Bauanträge inzwischen digital gestellt, berichtet Arndt Hauschild, Fachdienstleiter Planen und Bauen beim Landkreis Osnabrück. „Durch Info-Veranstaltungen, aktive Ansprache der Entwurfsverfassenden und das außerordentliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es gelungen, die Antragsteller vom Nutzen des digitalen Verfahrens zu überzeugen.”, so Hauschuld.

„Ein weiterer Vorteil besteht in der Verfahrenstransparenz. Bauherren und Architekten können den Verfahrensstand sowie die Stellungnahmen der einzelnen Fachbehörden einsehen und entsprechend reagieren. So hat die Corona-Pandemie zu keinen Einschränkungen bei der Antragstellung und Bearbeitung der Bauanträge geführt, da auch eine Bearbeitung im Homeoffice möglich ist.”
Das virtuelle Bauamt ist laut ITEBO überwiegend bei Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen, NRW und Hessen sowie bei einer Behörde in Baden-Württemberg im Einsatz. „Die aktuell hohe Nachfrage ergibt sich vor allem aus den Anforderungen des Onlinezugangsgesetz und wird zusätzlich durch die Corona-Pandemie verstärkt”, erklärt Gero Illemann, verantwortlicher Projektleiter bei der ITEBO-Unternehmensgruppe. „Uns geht es darum, nicht nur digitale Anträge anzunehmen, sondern insbesondere auch die digitale Weiterbearbeitung sicherzustellen. Wesentlicher Bestandteil des virtuellen Bauamtes ist eine internetbasierte Kollaborationsplattform, auf die alle am Baugenehmigungsprozess Beteiligten entsprechend ihrer Rechte zugreifen und so die Unterlagen bearbeiten können.
Weitere Informationen:hier.