Beitrag: 14.04.2020 | Zulassungsstellen und AKDB vereinfachen Kfz-Online-Dienste in Bayern

14.04.2020 | Zulassungsstellen und AKDB vereinfachen Kfz-Online-Dienste in Bayern

14 Apr '20 |

Auch ohne Online-Funktion des neuen Personalausweises

Damit ist es nicht mehr notwendig, sich mit der eID-Funktion des Personalausweises (nPA) zu authentifizieren, um Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen über das Bürgerservice-Portal der AKDB online zu beantragen. Eine mit Benutzername und Passwort angelegte BayernID reicht aus.
Eine Ausnahmegenehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 26. März 2020 stellt ab sofort allen Zulassungsstellen in Bayern frei, ob sie bei bestimmten Antragsprozessen auf die Authentifizierung mittels nPA verzichten wollen. Auf diese Weise wird es Fahrzeughaltern in der Corona-Situation wesentlich leichter gemacht, die vorhandenen, aber noch weitgehend unbekannten, Online-Dienste im Zulassungswesen zu nutzen.

​Alle bayerischen Zulassungsstellen, die die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) über das Bürgerservice-Portal der AKDB anbieten, können nun Fahrzeughaltern eine einfache Authentifizierung mit „Benutzername/Passwort” anbieten. Bislang war es bei einigen Vorgängen, wie etwa einer Neuzulassung, gesetzlich vorgeschrieben, eine Authentifizierung mittels eID-Funktion des neuen Personalausweises (nPA) vorzunehmen.
Eine Liste der Zulassungsstellen, bei denen die vereinfachte Anmeldefunktion bereits möglich ist, aktualisiert die AKDB unterwww.akdb.de/wirmachenikfzeinfach.