Meldung Am 15. Februar 2019 hat der Bundesrat die vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Es ist der offizielle Startschuss für i-Kfz Stufe 3. Dadurch werden Neuzulassung, Umschreibung oder Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel online möglich sein. Bisher konnten Privatpersonen lediglich Abmeldungen übers Internet erledigen (i-Kfz Stufe 1) oder Wiederzulassungen auf denselben

