Beitrag: Neuanmeldung von Zuhause

Neuanmeldung von Zuhause

26 Feb '19 |

Meldung

​Am 15. Februar 2019 hat der Bundesrat die vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verabschiedet.  Es ist der offizielle Startschuss für i-Kfz Stufe 3. Dadurch werden Neuzulassung, Umschreibung oder Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel online möglich sein.
Bisher konnten Privatpersonen lediglich Abmeldungen übers Internet erledigen (i-Kfz Stufe 1) oder Wiederzulassungen auf denselben Halter (i-Kfz Stufe 2) online vornehmen. Eine Neuzulassung – völlig unabhängig von Halter und Zulassungsbezirk war bislang nur vor Ort möglich.

​Dabei werden die vom Halter eingegebenen Daten durch das Portal der Zulassungsbehörde maschinell verifiziert und verarbeitet. Die eingegebenen Daten werden mit den im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Daten abgeglichen und durch ein automatisiertes Programm im Portal der Zulassungsbehörde auf das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft.
​Voraussichtlich tritt die Verordnung ab August 2019 in Kraft.Weitere Infos:hier.