Beitrag: 18.11.2021 | Rudolf Schleyer: Plädoyer für eine Digitalverfassung

18.11.2021 | Rudolf Schleyer: Plädoyer für eine Digitalverfassung

18 Nov '21 |

Standardfabrik statt Pseudo-Standards und Insellösungen

​Um voranzukommen, müssten alle Daten die gleiche „Sprache“ sprechen: „Bundeseinheitliche Standards sollte der Bund festlegen“, fordert Schleyer in seinemBeitragfür dasOnline-Magazin VdZ. Eine „Standardfabrik“ statt „Pseudo-Standards und Insellösungen“.
Ein Grund für die langsame Digitalisierung liegt tatsächlich darin, dass die Rahmenbedingungen und ein mutiger und nach vorne gerichteter Gestaltungwille in der Politik fehlen. So gibt die Kooperationsnorm Art. 91c GG dem Bund zwar rechtliche Möglichkeiten. Bislang werde dieses Recht aber nur als „Drohpotenzial“ genutzt – und bleibe weit hinter der Bedeutung digitaler Fragen zurück, so Schleyer.

„Eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Verfahrensregelungen zu bundeseinheitlichen Standards für Datenschnittstellen, Transportverfahren und Digitalkommunikation kann und sollte künftig die Grundlage für eine (technisch) universelle Verwaltungsdatensprache sein.“

Der Gesetzgeber könnte sich demnach auf Verfahren konzentrieren, die Beteiligungsrechte und die modulare Grundstruktur der Datensprache regeln. Die eigentlichen Standards sollten dann in einer gesetzlich verankerten “Standardfabrik“ entstehen. Hier plädiert der VITAKO-Vorstand dafür, Akteure aller Ebenen zu beteiligen: Fachleute von Bund, Ländern und Kommunen sowie IT-Dienstleister und Software-Hersteller – eine Vorgehensweise, die sich hoffentlich bei den Fragen zur übergreifenden Digitalisierung der Verwaltung künftig noch viel stärker etablieren wird.  (Bild: Alexander Supertramp/Shutterstock.com)