16.09.2021 | krz unterstützt bei veränderten Entgeltabrechnungen in der Pandemie
16 Sep '21 |
Öffentlicher Dienst und Kurzarbeit
Erst kam Corona – dann kam die Kurzarbeit, auch für den öffentlichen Dienst. Der entsprechende Tarifvertrag (TV COVID) vom 30. März 2020, geschlossen zwischen ver.di und den kommunalen Arbeitgebern, trat am 1. April 2020 in Kraft und wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Um die Beschäftigten vor Verdienstausfall zu schützen, können vom TV COVID insbesondere kommunalen Einrichtungen und Betriebe Gebrauch machen, wie beispielsweise Flughäfen, Mensen, Theater, Museen, Bäder, Kultur- und Sporteinrichtungen. Für die meisten Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sei Kurzarbeit dabei völliges Neuland in Bezug auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung gewesen, teilt das krz mit.
Der kommunale IT-Dienstleister aus Lemgo betreut für mehr als 600 Kunden das Lohnabrechnungsverfahren LOGA. Die Nutzerinnen und Nutzer bei der kurzfristigen Umstellung und der Anwendung der neuen Tarifstruktur zu unterstützen, stellte den Bereich Personalservice und hier besonders das Team Entgeltmeldeverfahren vor große Herausforderungen.
Dies auch, weil die Bundesregierung oft kurzfristige Änderungen beschloss. Auch im Programm LOGA musste der Hersteller P&I AG die Beschlüsse schnellstmöglich abbilden.
Im Juni 2020 wurde gemeinsam die Umsetzung des TV COVID erreicht. Das Team 32 Entgeltmeldeverfahren hatte mit diversen Rundschreiben die Kunden über die Abrechnung der Kurzarbeit mit LOGA informiert. Die notwendigen Anträge und Listen zur Beantragung bei der Bundesagentur für Arbeit können mit LOGA erstellt werden.
In der Hochzeit der Kurzarbeit wurden bis zu 35.000 Personen mit Kurzarbeit in einem Monat über LOGA beim krz abgerechnet. Die ursprüngliche Annahme, dass die Kurzarbeit nur für wenige Zeiträume abzurechnen ist, hat sich nicht bewahrheitet. Der TV COVID gilt noch mindestens bis zum Ende Dezember 2021.
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